Zum Artikel über das Internationale Forum für Lernschwierigkeiten vom 30.1.2016
Eine für mich sehr stimmige Definition von Krankheit in Bezug auf Lern-und Aufmerksamkeitsstörungen stammt von Prof. Andreas Warnke: „Wir sprechen von Krankheit, wenn eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung so schwerwiegend ist, daß ein Kind oder Jugendlicher der Bewältigung von alters-und entwicklungsangemessenen Lebensaufgaben nicht nachkommen kann und dadurch seelisches und körperliches Leid von Behandlungsrelevanz entsteht.
Die von dem Störungsbild betroffenen Kinder und Jugendlichen haben eine hohe Gefährdung in ihrer sozialen Eingliederung zu scheitern, in Familie, Kindergarten, Schule und Beruf in Außenseiter-positionen zu geraten und in ihren begabungsadäquat schulischen und beruflichen Ausbildungsgängen zu scheitern.“
Wieso das von der Fondation du Grand-Duc et de la Grande-Duchesse veranstaltete Symposium zu Lern-und Aufmerksamkeitsstörungen (von Dyslexie über Dyspraxie, Dysphasie, Dyscalculie zu ADHS), laut Homepage und Pressekonferenz, als einen der Hauptgedanken des Kongresses angegeben hat, dass diese Störungen weder als Krankheit noch als Behinderung zu bezeichnen seien, ist mir nicht bekannt. Es stellt aber aus neurologischer Sicht ein schwer verständliches und weder wissenschaftlich noch gesundheits-politisch argumentierbares Konzept dar .
Der zurecht wie oben definierte Krankheits-und Behinderungsbegriff dient auch als Schutz und Rechtsquelle: Schutz vor Ausgliederung, Recht auf Diagnostik, Recht auf Differenzierung und Inkludierung, Recht auf Behandlung, Recht auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse ohne das die betroffenen Kinder und Erwachsenen keinen Anspruch auf angemessene Berücksichtigung in unseren Schulen ( aménagement raisonnable) oder am Arbeitsmarkt (Statut des travailleur handicapé) haben.
Dr Robert Thill-Heusbourg
Facharzt für Neurologie
Präsident des Treffpunkt ADHS
siehe auch das Video hierzu auf meiner Facebook-Seite
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