Das Gegenteil von gut ist gut gemeint

 

Zum Artikel  über das Internationale Forum für Lernschwierigkeiten vom 30.1.2016

Eine für mich sehr stimmige Definition von Krankheit in Bezug auf Lern-und Aufmerksamkeitsstörungen stammt von Prof. Andreas Warnke:  „Wir sprechen von Krankheit, wenn eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung so schwerwiegend ist, daß ein Kind oder Jugendlicher der Bewältigung von alters-und entwicklungsangemessenen Lebensaufgaben nicht nachkommen kann und dadurch seelisches und körperliches Leid von Behandlungsrelevanz entsteht.
Die von dem Störungsbild betroffenen Kinder und Jugendlichen haben eine hohe Gefährdung in ihrer sozialen Eingliederung zu scheitern, in Familie, Kindergarten, Schule und Beruf in Außenseiter-positionen zu geraten und  in ihren begabungsadäquat schulischen und beruflichen Ausbildungsgängen zu scheitern.“

Wieso  das von der Fondation du Grand-Duc et de la Grande-Duchesse  veranstaltete  Symposium zu Lern-und Aufmerksamkeitsstörungen  (von Dyslexie über Dyspraxie, Dysphasie, Dyscalculie zu ADHS), laut Homepage und Pressekonferenz,  als einen der Hauptgedanken des Kongresses angegeben hat, dass diese Störungen weder als Krankheit noch als Behinderung zu bezeichnen seien, ist mir nicht bekannt. Es stellt aber aus neurologischer Sicht ein schwer verständliches  und weder  wissenschaftlich noch gesundheits-politisch argumentierbares Konzept dar .

Der zurecht wie oben  definierte Krankheits-und Behinderungsbegriff dient auch als  Schutz und  Rechtsquelle: Schutz vor Ausgliederung, Recht auf Diagnostik, Recht auf Differenzierung und Inkludierung, Recht auf Behandlung, Recht auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse ohne das die betroffenen Kinder und Erwachsenen keinen  Anspruch auf angemessene Berücksichtigung in unseren Schulen ( aménagement raisonnable) oder am Arbeitsmarkt (Statut des travailleur handicapé) haben.

Dr Robert Thill-Heusbourg

Facharzt für Neurologie

Präsident des Treffpunkt ADHS

siehe auch das Video hierzu auf meiner Facebook-Seite

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